Bei einem unverbindlichen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, mich und mein Angebot kennenzulernen. Dabei können Sie mir Ihr Anliegen, allfällige Wünsche oder Ziele schildern.
Wenn Sie anschliessend die Ergotherapie in Anspruch nehmen möchten, braucht es eine ärztliche Verordnung, damit die Grundversicherung der Krankenkasse oder die Sozialversicherung (IV) die Kosten übernehmen kann.
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